Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Erklärung abgegeben, dass eine von Ihrem Angehörigen gewählte Person ermächtigt wird, Ihren Angehörigen mit Lungenfibrose rechtlich zu vertreten und in seinem Namen Entscheidungen zu treffen für den Fall, dass Ihr Angehöriger selbst zur Äußerung seines Willens nicht mehr oder vorübergehend nicht in der Lage ist. Darüber hinaus kann Ihr Angehöriger eine Patientenverfügung aufsetzen. Die Patientenverfügung dient der Vorsorge für den Fall, dass sich Ihr Angehöriger nicht mehr ausreichend mitteilen kann. In der Patientenverfügung kann angeführt werden, unter welchen Umständen (die möglichst genau zu beschreiben sind) Ihr Angehöriger welche Behandlungen wünscht oder nicht wünscht, z. B. können Regelungen zu einer künstlichen Ernährung und zu lebenserhaltender Versorgung getroffen werden.
Die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung kann für Ihren Angehörigen mit Lungenfibrose beruhigend sein, denn er kann dann davon ausgehen, dass eine Person seines Vertrauens sich in seinem Sinne um seine Angelegenheiten kümmern wird.
Im Rahmen der Vorsorgevollmacht kann bei Bedarf Ihr Angehöriger Sie oder eine andere Person des Vertrauens auch autorisieren, ihm bei finanziellen Angelegenheiten zu unterstützen. Das kann z. B. die Bezahlung von Rechnungen umfassen, eventuell sogar nur für einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel für die Zeit, während Ihr Angehöriger mit Lungenfibrose im Krankenhaus ist.
Die Präferenzen Ihres Angehörigen können sich im Laufe der Zeit ändern. Es kann hilfreich sein, ein Gespräch über dieses Thema zu führen, um zu erfahren, ob Ihr Angehöriger mit Lungenfibrose die angeführten Dokumente aktualisieren möchte.
Tipp
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können kombiniert oder getrennt ausgestellt werden. Sie können Ihrem Angehörigen mit Lungenfibrose weitere Hilfe anbieten, indem Sie ihm beim Ausfüllen der verschiedenen Formulare helfen. Bedenken Sie dabei, dass Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtlich betrachtet nicht so einfach aufzusetzen sind. Es empfiehlt sich dabei, eine Person zurate zu ziehen, die rechtlich damit vertraut ist. Es empfiehlt sich, diesbezüglich mit Ihrem Angehörigen zu sprechen.
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ermöglichen Ihrem Angehörigen mit Lungenfibrose, zukünftige Entscheidungen im Voraus zu treffen, sodass Sie beide wissen, wie im Fall der Fälle vorzugehen ist.
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Luck T, Rodriguez FS, Wiese B, et al. Advance directives and power of attorney for health care in the oldest-old - results of the AgeQualiDe study. BMC Geriatr. 2017;17(1):85.
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