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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Hand blättert durch Akten

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die Erklärung abgeben, dass Sie eine Person Ihrer Wahl ermächtigen, Sie rechtlich zu vertreten und in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, und zwar für den Fall, dass Sie selbst zur Willensbildung oder zur Äußerung Ihres Willens nicht mehr oder vorübergehend nicht in der Lage sind. Außerdem können Sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Auch die Patientenverfügung dient der Vorsorge für den Fall, dass Sie sich nicht ausreichend mitteilen können. In der Patientenverfügung können Sie beschreiben, unter welchen Umständen (die möglichst genau zu beschreiben sind) Sie welche Behandlung wünschen oder auch nicht wünschen, z. B. können Sie Regelungen zu einer künstlichen Ernährung und zu lebenserhaltender Versorgung treffen. 

Die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung kann für Patienten mit Lungenfibrose beruhigend sein, da sie dann davon ausgehen dürfen, dass eine Person ihres Vertrauens sich in ihrem Sinne um ihre Angelegenheiten kümmern wird. Die Person, der die Vollmacht übertragen wird, kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Fachperson (z. B. ein Rechtsanwalt/Notar) sein. 

Mit einer Vorsorgevollmacht kann bei Bedarf eine Person auch für Entscheidungen in finanziellen Fragen festgelegt werden. Die Person, die die Vorsorgevollmacht erteilt, hat jedoch weiterhin die volle Kontrolle über den Umfang und die Laufzeit der Vollmacht. Zum Beispiel kann eine Vorsorgevollmacht für die Zahlung von Rechnungen im Namen des Patienten ausgestellt werden, die aber nicht für alle finanziellen Entscheidungen, z. B. den Verkauf eines Hauses, gilt. Die Vorsorgevollmacht kann auch für einen befristeten Zeitraum, z. B. für die Zeit des Krankenhausaufenthalts, erteilt werden. 

Ihre Präferenzen ändern sich vielleicht im Laufe der Zeit oder wenn sich Ihre Situation ändert. Das ist in Ordnung. Auch eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert werden. Besprechen Sie Änderungen mit Ihrem Behandlungsteam und dem von Ihnen bestimmten Vorsorgebevollmächtigten und aktualisieren Sie dann Ihre Dokumente.

Tipp

Tipp

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können kombiniert oder getrennt ausgestellt werden. Sie können sie mithilfe der Familie oder von Freunden erstellen oder einen Notar/Rechtsanwalt damit beauftragen. Bedenken Sie, dass Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen rechtlich nicht einfach sind. Damit sie rechtlich auch in Ordnung sind, wenn sie gebraucht werden, empfiehlt es sich, bei der Erstellung den Rat einer Person einzuholen, die damit rechtlich vertraut ist.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Behandlungsteam, wo und wie Sie mit der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht beginnen können.

Die wichtigsten Kernaussagen

Bullet Point

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, vorzeitig Entscheidungen über Ihre Zukunft zu treffen, und gibt Ihnen Sicherheit.

Bullet Point

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihrer Wahl festlegen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf.

Bullet Point

Welche Angelegenheiten Sie mit der Vollmacht übertragen oder mit der Patientenverfügung regeln, entscheiden Sie allein. Sie können Ihre Meinung und die Vollmacht und/oder die Patientenverfügung jederzeit wieder ändern oder komplett aufheben.

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